Riester-Beiträge Steuerlich Absetzen: So Funktioniert Es
Riester-Verträge sind eine bewährte Möglichkeit, um fürs Alter vorzusorgen. Doch viele von uns lassen bares Geld liegen, weil sie nicht wissen, wie sie ihre Riester-Beiträge steuerlich richtig absetzen. Die gute Nachricht: Mit den richtigen Informationen ist der Prozess gar nicht so kompliziert. In diesem Ratgeber zeigen wir euch, wie ihr eure Riester-Beiträge optimal von der Steuer abzieht und damit bares Geld sparen könnt. Wir erklären euch, welche Unterlagen ihr benötigt, welche Grenzen es gibt und welche typischen Fehler ihr vermeiden solltet.
Was Sind Riester-Beiträge und Warum Lohnt Sich Die Absetzung?
Riester-Beiträge sind freiwillige Aufwendungen für die Altersvorsorge, die in einen zertifizierten Riester-Vertrag fließen. Dabei handelt es sich um eine staatlich geförderte Form der privaten Rentenversicherung, die speziell in Deutschland zur Ergänzung der gesetzlichen Rente konzipiert wurde.
Der zentrale Anreiz liegt nicht nur in den staatlichen Zulagen, sondern auch in der steuerlichen Absetzbarkeit. Wenn wir unsere Riester-Beiträge von der Steuer absetzen, reduzieren wir unsere zu versteuernde Einkünfte. Das bedeutet konkret: Wer einen Beitrag von 2.000 Euro pro Jahr leistet, kann diese Summe unter bestimmten Voraussetzungen vom Jahreseinkommen abziehen. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von etwa 30 Prozent spart man damit zwischen 300 und 600 Euro jährlich – je nachdem, wie die staatliche Zulage mit der Steuerersparnis zusammenspielt.
Für wen lohnt sich das besonders? Vor allem für Arbeitnehmer mit geregeltem Einkommen, Freiberufler und Selbstständige. Die Absetzung kann erheblich sein – manche Sparer erhalten am Ende sogar eine Steuerstunde-Rückerstattung, ohne dafür ein zusätzliches Risiko eingehen zu müssen.
Steuerliche Behandlung von Riester-Sparbeiträgen
Wer Darf Riester-Beiträge Absetzen?
Nicht jeder von uns kann Riester-Beiträge steuerlich absetzen. Der Gesetzgeber hat hier klare Regeln festgelegt. Grundsätzlich berechtigt sind:
- Arbeitnehmer mit Anspruch auf Rentenversicherung
- Beamte und Richter
- Selbstständige (mit Ausnahmen)
- Personen mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
Wichtig: Auch wenn ihr mehrere Tätigkeiten ausübt, kommt es auf den Status an. Wer beispielsweise hauptberuflich angestellt ist, kann auch Riester-Beiträge absetzen, wenn die Tätigkeit als dependent employment eingestuft wird.
Nicht absetzungsberechtigt sind hingegen Personen ohne Erwerbstätigkeit, Kindergeldempfänger (die nicht selbst versichert sind) und in manchen Fällen Freiberufler ohne explizite Rentenbeitragspflicht.
Maximale Absetzungsbeträge und Grenzen
Die Absetzung von Riester-Beiträgen unterliegt klaren finanziellen Grenzen. Diese zu kennen, ist essenziell, um keine bösen Überraschungen bei der Steuererklärung zu erleben.
| Maximale jährliche Altersvorsorgeaufwendungen | 27.565 Euro (2024) |
| Davon abzugsfähig als Sonderausgaben | bis zu 20% des vorherigen Jahreseinkommens oder 4.000 Euro |
| Rentenversicherungsbeiträge (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) | 22% des Bruttoeinkommens |
| Maximale Förderung (Basisrente) | 27.565 Euro (2024) |
Das Wichtigste: Der Abzug von Riester-Beiträgen ist an die sogenannte “Günstigerprüfung” gekoppelt. Der Staat prüft automatisch, ob die Kombination aus Sonderausgabenabzug und staatlicher Zulage für euch vorteilhafter ist. Wir müssen uns hierbei nicht selbst entscheiden – das Finanzamt rechnet es durch.
Schritt-für-Schritt Anleitung: Beiträge in Der Steuererklärung Eintragen
Erforderliche Unterlagen und Nachweise
Bevor wir unsere Riester-Beiträge eintragen, benötigen wir die richtigen Unterlagen. Ohne diese akzeptiert das Finanzamt unseren Antrag nicht.
Notwendige Dokumente:
- Versicherungsbescheinigung (Anlage AV) – Diese erhalten wir direkt von unserer Versicherungsgesellschaft. Sie enthält alle wichtigen Informationen zu unserem Riester-Vertrag.
- Kontoauszüge oder Jahresabrechnung – Zum Nachweis der tatsächlich gezahlten Beiträge während des Steuerjahres.
- Steuernummer und Persönliche Identifikationsnummer (PIN) – Diese benötigen wir für die digitale Steuererklärung.
- Bestätigung der Zulagenanträge – Falls wir bereits Zulagen beantragt haben, sollten wir die Bestätigung der Zulagenanträge vorliegen haben.
- Vertragsurkunde des Riester-Vertrags – Bei Fragen zur Förderberechtigung hilft diese weiter.
Ein wichtiger Tipp: Viele Versicherer stellen die Anlage AV automatisch bis zum 31. Januar des Folgejahres bereit. Wir sollten nicht warten, bis die Steuererklärung fällig ist – besser schon im Januar anfangen.
Eintrag in Der Anlage AV
Die Anlage AV ist das zentrale Formular für die Eintragung von Altersvorsorgeaufwendungen. Hier tragen wir unsere Riester-Beiträge ein.
Der Prozess:
Schritt 1: Formulare oder digitale Steuererklärung öffnen und zur Anlage AV navigieren (oder diese herunterladen).
Schritt 2: Unter Abschnitt 2 “Riester-Vertrag” die Versicherungsbescheinigung nutzen und folgende Daten eintragen:
- Name und Anschrift des Versicherers
- Versicherungsnummer (Vertragsnummer)
- Gezahlte Beiträge im Steuerjahr
- Staat der Versicherung (normalerweise Deutschland)
Schritt 3: “Zertifizierter Altersvorsorgevertrag” bestätigen – das Häkchen, das zeigt, dass der Vertrag von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert ist.
Schritt 4: Alle relevanten Einträge prüfen und das Formular absenden oder ausdrucken (je nachdem, ob digital oder auf dem Papierweg).
Wer die digitale Steuererklärung nutzt, wird durch ein benutzerfreundliches Interview-Format geleitet. Die Software prüft automatisch auf Plausibilität und weist auf eventuelle Fehler hin.
Steuerliche Besonderheiten und Fallstricke
Zusammenspiel mit Der Zulage
Hier wird es knifflig, denn die Riester-Absetzung funktioniert nicht isoliert. Sie arbeitet eng mit der staatlichen Zulage zusammen, und beide beeinflussen sich gegenseitig.
Die staatliche Zulage beträgt bis zu 900 Euro pro Jahr für Erwachsene (Stand 2024) und 300 Euro für Kinder. Das Besondere: Diese Zulage wird nicht auf den Beitrag addiert, sondern sie zählt als Einnahme in unserer Steuererklärung. Das bedeutet, dass wir bei der Günstigerprüfung automatisch errechnen lassen, welche Kombination – Sonderausgabenabzug oder Zulage – uns finanziell mehr bringt.
Ein praktisches Beispiel: Anna verdient 50.000 Euro brutto pro Jahr und zahlt 4.000 Euro Riester-Beiträge. Die staatliche Zulage beträgt 900 Euro. Bei einer Günstigerprüfung würde das Finanzamt errechnen: Bringt der Abzug der 4.000 Euro Beiträge mehr Steuergünstigungen als die 900 Euro Zulage? In Annas Fall ja – der Sonderausgabenabzug wäre vorteilhafter. Das Finanzamt nutzt dann automatisch die bessere Variante.
Förderabzug und Sonderausgabenabzug
Diese beiden Begriffe sorgen oft für Verwirrung. Wir klären auf:
Förderabzug: Das ist die staatliche Zulage, die wir direkt vom Versicherer erhalten, wenn wir einen Zulageantrag stellen. Sie fließt als Einnahme in unsere Steuererklärung ein und wird bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt.
Sonderausgabenabzug: Das ist die Möglichkeit, unsere Riester-Beiträge von unserem steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen. Das funktioniert wie bei Versicherungsbeiträgen oder Spenden – wir senken damit unsere Steuerlast direkt.
Die Günstigerprüfung entscheidet automatisch, welcher Weg für uns besser ist. Wir müssen nicht selbst wählen. Das Finanzamt macht das für uns.
Häufige Fehler Vermeiden
Viele von uns machen bei der Riester-Absetzung ähnliche Fehler. Wir zeigen euch die häufigsten Fallstricke:
Fehler 1: Falscher Versicherer oder nicht zertifizierte Verträge
Nicht jeder Riester-Vertrag ist automatisch förderfähig. Wir sollten immer prüfen, ob unser Vertrag von der BaFin zertifiziert ist. Ohne diese Zertifizierung können wir unsere Beiträge nicht absetzen. Die Versicherung sollte uns die Zertifizierungsnummer mitteilen – diese trägt in die Anlage AV ein.
Fehler 2: Falscher Eintrag der Beitragssumme
Viele tragen die Bruttobeiträge ein, nicht die tatsächlich gezahlten Netto-Beiträge. Das Finanzamt prüft das gegen die Versicherungsbescheinigung. Wir sollten genau hinschauen und nur die Beträge eintragen, die wir tatsächlich überwiesen haben.
Fehler 3: Zulage und Absetzung doppelt nutzen
Wir können nicht gleichzeitig die volle Zulage erhalten UND den maximalen Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen. Die Günstigerprüfung entscheidet für uns – das ist automatisch, aber viele verstehen das nicht und versuchen, “beide Varianten” zu nutzen.
Fehler 4: Fehlende oder verspätete Zulagenanträge
Wer die Zulage nicht beantragt, verliert diese Chance. Der Antrag muss beim Versicherer eingereicht werden. Auf die Steuererklärung allein anzurechnen reicht nicht. Wir sollten zeitnah nach Vertragsabschluss den Zulageantrag stellen.
Fehler 5: Versäumte Fristen
Die Steuererklärung muss bis zum 31. Mai des Folgejahres eingereicht werden (ohne Steuerberater). Wer zu spät einreicht, riskiert, dass die Absetzung nicht mehr möglich ist oder Verspätungszuschläge anfallen.
Fehler 6: Doppelte Verträge nicht erkannt
Manche von uns haben mehrere Riester-Verträge (z. B. einen vom alten Arbeitgeber und einen neuen). Wir dürfen aber nur EINEN aktiven Riester-Vertrag pro Person haben, wenn wir die volle Absetzung nutzen wollen. Mehrere aktive Verträge führen zu Komplikationen.
Unser Tipp: Eine Checkliste erstellen und vor dem Ausfüllen der Anlage AV alles durchgehen. Das spart Zeit und Nerven bei eventuellen Rückfragen des Finanzamtes.
Ein weiterer wichtiger Hinweis: Wer spinsy casino online oder andere Online-Dienste nutzt, sollte vorsichtig sein – nicht alle Plattformen sind bei Fragen zur korrekten Steuerbehandlung verlässlich. Für komplexe Fälle ist eine Beratung durch einen Steuerberater sinnvoll.